Allgemeine Geschäftsbedingungen
Freizeit- und Seminarbedingungen der Stiftung Lebenszentrum Adelshofen
0. Präambel
Wir freuen uns über das Vertrauen, dass Sie uns als Freizeitteilnehmer, Seminarteilnehmer oder Sorgeberechtigter von minderjährigen Teilnehmern entgegenbringen. Dieses wertvolle gegenseitige Vertrauen ist Grundlage unserer Tätigkeit und unserer Beziehung zu Teilnehmern und Sorgeberechtigten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können und sollen den vertrauensvollen Umgang miteinander nicht ersetzen.
Gemäß der BGB-InfoV sind wir als regelmäßiger Veranstalter von Freizeiten und Seminaren dazu verpflichtet, unsere Teilnehmer über die gesetzlichen Regelungen zum Reisevertragsrecht zu unterrichten. Dazu dienen diese AGBs, die Bestandteil jedes Seminar-, Freizeit- und Reisevertrages sind.
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Veranstalter (V), den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen im Freizeitprospekt genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung soll mit unserem Formular erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch den V zustande.
2. Zahlung des Seminar- oder Freizeitbeitrags bzw. Reisepreises
Anzahlungen müssen nur geleistet werden, wenn sie im Katalog oder Prospekt ausdrücklich verlangt werden. Ansonsten ist der Seminar- oder Freizeitbeitrag bzw. Reisepreis mit Beginn der Maßnahme fällig.
3. Leistungen
3.1 Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in diesem Prospekt sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Anmeldebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den V.
3.2 Der Veranstalter ist berechtigt, geringfügige Änderungen des Reiseverlaufs, die keine Leistungsbeeinträchtigung darstellen, ohne Ankündigung vorzunehmen.
4. Höhere Gewalt
Wird die Veranstaltung oder Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der FV als auch der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§ 651 j BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der V wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der V ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
5. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des V für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
6. Absage
6.1 Wir können bis zum 14. Tage vor Reiseantritt/ Seminarbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
6.2 Der V ist verpflichtet, den Teilnehmer über eine zulässige Absage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
6.3 Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten. Eine Mitteilung über eine solche Änderung erfolgt durch den V unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes.
7. Rücktritt
7.1 Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2 Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung den Reisepreis unter Abzug unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistung verlangen.
8. Vertragsobliegenheiten
8.1 Wird eine Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbsthilfe, Minderung des Reisepreises, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.
8.2 Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen.
8.3 Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen.
8.4 Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Freizeitende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
8.5 Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.
9. Hinweise und Datenschutz
9.1 Der V und seine Mitarbeiter verpflichten sich zu einem vertrauensvollen Umgang mit personenbezogene Daten. Die Verarbeitung und Weitergabe von Daten erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz. Es werden nur solche Informationen erhoben, genutzt, gespeichert und verarbeitet, die für die Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und diese Informationen werden nur den Mitarbeitenden zugänglich gemacht, die diese dienstlich benötigen. Insoweit stimmt der Teilnehmer der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten zu. Der Teilnehmer hat das Recht auf Auskunft darüber, welche Daten über ihn gespeichert sind bzw. werden. Das Auskunftsersuchen ist schriftlich an die unten stehende Adresse zu reichten.
9.2 Nach erfolgter Zustimmung zu den AGB werden die Vertragsdaten des TN in einer EDV gespeichert. Der V darf diese Daten für eigene (Werbe-) Zwecke nutzen.
9.3 Der TN erklärt sich mit Unterzeichnung des Reisevertrages damit einverstanden, dass Fotos und Videomaterial, die im Rahmen der Veranstaltung erstellt wurden, zu nichtkommerziellen Zwecken verwendet werden dürfen (Bsp.: Foto-CD für die TN derselben Reise, Homepage des V, eigene Werbezwecke des V, …).
9.4 Insolvenzausfallversicherung bei Pauschalreisen erfolgt über R+V Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden
10. Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Freizeitveranstalter und dem Teilnehmer richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stiftung Lebenszentrum Adelshofen., Wartbergstr. 13, 75031 Eppingen – Stand: 23.08.2024)